Masseur:in – Arbeitszeiten in der Hotellerie
Arbeiten als Masseur:in – wann, wie lange, und was hab ich davon?
Masseur:in in der Hotellerie – für manche ein echter Traumberuf. Der Grund: Du hast die einzigartige Möglichkeit, Menschen aus ihrem Alltag „zu entführen“ und ihnen entspannte, beruhigte Momente zu schenken. Im Idealfall nehmen deine Kund:innen dieses relaxte Gefühl dann mit in ihren zukünftigen Alltag.
Damit du in dieser wertvollen Arbeit voll und ganz aufgehen kannst, ist es wichtig, dir auch über deine Arbeitszeiten Gedanken zu machen. Schließlich ist eine gute Work-Life-Balance entscheidend dafür, dass du auch im Beruf dein volles Potenzial entfalten kannst.
Wir haben die wichtigsten Infos in puncto Arbeitszeiten aus dem für dich geltenden Kollektivvertrag kompakt zusammengefasst.
Masseur:in: geregelte Arbeitszeiten in der Hotellerie
Dein Aufgabenbereich als Masseur:in ist gut abgegrenzt, und damit verbunden sind es auch deine Arbeitszeiten. In der Regel buchen Gäste für vormittags, nachmittags oder frühabends Dienstleistungen im Wellnessbereich. Masseure und Masseurinnen arbeiten deshalb in der Regel selten in den Nachtstunden. Dafür ist es in manchen Hotels üblich, auch an Sonn- und Feiertagen Dienstleistungen im Wellnessbereich anzubieten. Da du an diesen Tagen eigentlich frei hättest, muss dir dein Arbeitgeber in diesem Fall die Mehr- bzw. Überstunden vergelten – entweder als Zeitausgleich oder mit einem gewissen Zuschlag auf deinem nächsten Lohnzettel.
Viele Hotels haben eine eigene Spa-Rezeption, mit deren Hilfe du deine Termine koordinierst. In manchen Betrieben regeln Masseure und Masseurinnen ihre Termine auch selbstständig. Grundsätzlich orientieren sich deine Dienstzeiten natürlich immer auch an den Gepflogenheiten des Betriebes, in dem du arbeitest. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass du dich auch mit deinen Rechten als Arbeitnehmer:in auseinandersetzt.
Good to know: Die Arbeitsbedingungen für jugendliche Lehrlinge sind gesondert geregelt, da für sie auch der Jugendschutz relevant ist.
Arbeitszeiten für Masseure & Masseurinnen
Wenn du als Masseur:in tätig bist, ist deine Arbeitszeit nach den „Kollektivverträgen für das Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe“ geregelt. Dabei wird die wöchentliche Normalarbeitszeit mit 40 Stunden angegeben – exklusive Pausen versteht sich. Pro Woche darf dabei die Grenze von 45 Stunden nicht überschritten werden. Die tägliche Normalarbeitszeit liegt bei 8 Stunden, kann aber – wenn nötig – auf 10 Stunden ausgeweitet werden.
Wie die Verteilung dieser Stunden innerhalb deiner Arbeitswoche erfolgt, hängt von den betrieblichen Erfordernissen des Hotels, in dem du arbeitest, ab – aber nicht nur davon.
Am Dienstzettel oder im Dienstvertrag muss die Verteilung dieser 40 Stunden von Montag bis Samstag festgeschrieben werden. Die wöchentliche Normalarbeitszeit kann dabei – wenn nötig – in einem Durchrechnungszeitraum von bis zu 13 Wochen auch etwas lockerer verteilt werden. Dabei ist allerdings wichtig: Im Schnitt darf die vereinbarte Normalarbeitszeit pro Woche nicht überschritten werden. Deshalb ist immer darauf zu achten, dass du innerhalb des jeweiligen Durchrechnungszeitraums bei diesem Durchschnittswert landest.
Damit du auch in der stressigen Hochsaison zu deinen Ruhezeiten kommst, muss dir dein Arbeitgeber für jede einzelne Woche mindestens einen freien Werktag pro Woche garantieren. An Samstagen darfst du lediglich bis 18 Uhr arbeiten – Vor- und Nacharbeiten inbegriffen.
Good to know: Dein/e Arbeitgeber:in muss bei den laufenden Lohnabrechnungen auch eine detaillierte Aufstellung deines Zeitguthabens beziehungsweise deiner Zeitschulden berücksichtigen. Behalte diese Zeitaufstellung immer gut im Auge, um auch deine Ansprüche in puncto Überstunden geltend machen zu können!
Masseur:in: Wie wird mit Überstunden umgegangen?
Wenn du Überstunden leistest – etwa in der Hauptsaison –, hast du zwischen dem Ende der achten und dem Beginn der elften Stunde ein Recht auf eine Pause von mindestens 10 Minuten. Diese Pause ist dabei in die Arbeitszeit miteinzurechnen – im Gegensatz zu deiner Mittagspause etwa, die als Freizeit zählt.
Haben sich bei dir einige Überstunden angesammelt, hast du die Möglichkeit, dir diese Stunden auszahlen zu lassen. Für diese Mehrstunden bekommst du einen Zuschlag, der unterschiedlich hoch ausfällt – je nachdem, wann du die Überstunden erbracht hast.
Überstundenregelungen:
- Für Überstunden in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr gebührt ein Zuschlag von 50 %.
- Für Überstunden in der Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gebührt ein Zuschlag von 150 %.
Übrigens: Solltest du stattdessen lieber Zeitausgleich in Anspruch nehmen wollen, ist das natürlich auch möglich.
Dabei wichtig: Über die Art der Überstundenhandhabe, also ob du die Überstunden ausbezahlt bekommst oder ob du Zeitausgleich in Anspruch nehmen kannst, müsst du und dein Arbeitgeber Einvernehmen herstellen. Solltest du am Ende des Durchrechnungszeitraumes deinen Zeitausgleich noch nicht in Anspruch genommen haben, müssen dir deine Überstunden ausbezahlt werden.
Sonn- und Feiertagsarbeit bei Masseuren & Masseurinnen
Wenn du an Sonn- oder Feiertagen die Gäste im Wellnessbereich verwöhnst, gelten auch für dich die Bestimmungen der Arbeitsruhegesetz-Verordnung. Überstunden an Feiertagen sind mit einem Zuschlag von 150 Prozent zu vergüten.
Very nice: Am 24. Dezember und am 31. Dezember endet deine Arbeitszeit um 12 Uhr. Für die ausfallenden Stunden muss dir dein Arbeitgeber deinen Lohn fortzahlen. Arbeitest du an diesen Tagen länger, gelten diese Stunden als Feiertagsüberstunden.
Masseur:in: Regelungen für Nachtarbeit
Solltest du spätabends oder frühmorgens Massagetermine absolvieren müssen, muss diese Sonderzeit ebenfalls vergütet werden – in diesem Fall mit einem Zuschlag von 150 Prozent. Für Mitarbeiter in Saunabetrieben, Bädern und Kuranstalten gilt diese Regelung nicht.
PS: Im Hotelalltag sind Nachtarbeitszeiten äußert selten bzw. ungewöhnlich. In der Regel bist du eher vormittags oder nachmittags im Einsatz.
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