Arbeitszeiten im Wellnessbereich
Arbeitszeiten im Wellnessbereich: deine Rechte und Vorteile
Was die meisten Mitarbeiter:innen am Arbeiten im Wellnessbereich schätzen: Als Masseur:in, Saunameister:in und Co. arbeitest du in einer ruhigen und entspannenden Umgebung. Damit du und deine Kolleg:innen aber auch nach der Arbeit noch relaxt seid, braucht es Rahmenbedingungen. Darunter: die Arbeitszeitenregelungen. Was ist die tägliche Maximalarbeitszeit im Wellnessbereich? Wie sieht es mit geleisteten Stunden am Feiertag oder am Wochenende aus?
Im Magazinbeitrag sehen wir uns diese Themen etwas näher an.
Arbeitszeiten im Wellnessbereich: die Regelungen
Die Arbeitszeiten im Wellnessbereich sind, wie in vielen Bereichen der Hotellerie und Gastronomie in Österreich, durch spezifische Bestimmungen im Kollektivvertrag geregelt. Generell beträgt die Normalarbeitszeit acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Um auf saisonale Schwankungen reagieren zu können, gibt es die Möglichkeit der Arbeitszeitdurchrechnung. Das bedeutet, dass in Zeiten mit hohem Gästeaufkommen auch mehr als 40 Stunden pro Woche gearbeitet werden kann, die Mehrarbeit wird dann durch zusätzliche Freizeit in weniger stressigen Wochen ausgeglichen.
Ein Vorteil im Wellnessbereich ist die Flexibilität, die durch die Arbeitszeitdurchrechnung gegeben ist. In den ruhigeren Monaten hast du oft mehr freie Tage, was eine gute Möglichkeit zur Erholung und zum Ausgleich nach intensiven Arbeitszeiten bietet.
Änderungen im neuen Kollektivvertrag
Gewusst? Seit 1. November ist der neue Kollektivvertrag in Kraft. Und das hat auch auf dich konkrete Auswirkungen. Anstatt etwa eines 17-wöchigen Durchrechnungszeitraums wurde der Zeitraum auf 26 Wochen erhöht. Arbeitsstunden außerhalb der Grenzen der Durchrechnung gelten bei Teil- und Vollzeitbeschäftigten als Überstunden und sind mit einem Zuschlag von 50 Prozent zu bewerten.
Übrigens – nicht vergessen: Die Durchrechnung immer schriftlich vereinbaren!
Work-Life-Balance: Zeit zum Durschnaufen
Grundsätzlich steht dir zwölfmal im Jahr eine zusammenhängende Freizeit zu. Das bedeutet konkret: zwei zusammenhängende freie Tage. Das kann ein regulärer Schließtag/ein Sonntag plus ein Vor- oder Folgetag sein. Der Anspruch verfällt allerdings, wenn das Hotel, in dem du arbeitest, ohnehin zwei Schließtage pro Woche hat, du zwei fix vereinbarte Tage pro Woche frei hast (z. B. Montag und Dienstag) oder du einen befristeten Arbeitsvertrag mit bis zu 9 Monaten hast.
Hinweise gefällig, wie du das Verhältnis zwischen Arbeitszeit und freien Tagen bestens ausbalancierst? Dann entdecke unseren Blogbeitrag zum Thema „Work-Life-Balance in der Gastronomie und Hotellerie“ und profitiere von praktischen Tipps!
Wellnessbereich: Arbeiten am Feiertag
Du musst an einem Sonntag arbeiten und der ist zufällig auch ein Feiertag? Dann hast du Anspruch auf Feiertagsentgelt.
Auch interessant: Wenn dein/e Arbeitgeber:in deine dienstfreien Tage so einteilt, dass du mehr als sechs Mal pro Jahr an einem Feiertag frei hast, hast du beim siebten Mal Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag. Kling doch mega, oder?
Überstunden und Wochenendarbeit
Überstunden im Wellnessbereich werden laut den Bestimmungen ebenfalls geregelt vergütet oder in Form von Freizeit abgegolten. Für Überstunden, die in der Nacht anfallen, wird zusätzlich ein Nachtarbeitszuschlag gezahlt, was sich gerade in Wellnesshotels, die oft auch abends Wellnessprogramme anbieten, positiv bemerkbar macht.
Flexibel arbeiten im Hotel-Spa
Wer im Wellnessbereich arbeitet, profitiert von einer ruhigen und angenehmen Atmosphäre sowie von einer flexiblen Arbeitszeitenregelungen. Dank der verschiedenen Zuschläge und Regelungen für Überstunden, Wochenendarbeit und Feiertagseinsätze ist die Arbeit im Wellnessbereich nicht nur abwechslungsreich, sondern auch fair vergütet. Informiere dich im aktuellen Kollektivvertrag über weitere Vorteile.
HOGASTJOB: Finde deinen neuer Wellness-Job!
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