Wissenswertes rund um Praktikum, Ferialjob & Volontariat
Es ist Februar! Das heißt: der optimale Zeitpunkt, um sich nach einem Job oder Praktikum für die Sommermonate umzusehen.
Im Moment sind die besten Stellen meist noch zu haben – also schnapp dir eine davon! Du weißt nicht recht, wo du anfangen sollst? Und was sind eigentlich die Unterschiede zwischen Praktikum, Ferialjob und Volontariat?
HOGASTJOB klärt auf!
Die wichtigsten Fakten und Infos zusammengefasst
Letzte Woche hat HOGASTJOB dir bereits verraten, wie du deinen Traumjob findest, wenn du noch nicht so genau weißt, was du machen möchtest. Dabei geht nichts über praktische Erfahrung, um einen Einblick ins zukünftige Berufsleben zu bekommen. Die drei gängigsten Möglichkeiten dazu, im Hotel- und Gastgewerbe? Pflichtpraktika, Ferialjobs und Volontariate. Was es dabei zu beachten gilt und worin die Unterschiede liegen – das erfährst du jetzt!
Allgemeine Bestimmungen für Praktika & Ferialjobs
• tägliche Arbeitsdauer: 8 Stunden oder in Ausnahmefällen 9 – 9,5 Stunden
• wöchentliche Arbeitsdauer: 40 Stunden oder in Ausnahmefällen 45 Stunden
• Arbeitszeitfenster: 6:00 – 20:00 Uhr; im Hotel- und Gastgewerbe bis 23:00 Uhr
• Arbeit an Sonntagen: ausnahmsweise (Hotel- und Gastgewerbe); jeder zweite Sonntag muss allerdings frei sein!
• Überstunden: für Jugendliche unter 18 Jahren verboten; werden sie trotz Verbot erbracht, müssen sie entlohnt werden
• Anspruch auf Pausen: mindestens eine halbe Stunde ab einer Gesamtarbeitsdauer von über 4,5 Stunden, bzw. ab 18 Jahren ab einer Gesamtarbeitsdauer von über 6 Stunden
Wichtig: Jugendliche dürfen ab dem 15. Lebensjahr einer bezahlten Tätigkeit nachgehen, sofern sie ihre Schulpflicht erfüllt haben – also mit Ferienbeginn direkt nach Beendigung der 9. Schulstufe.
Pflichtpraktikum
Ein Praktikum ist eine im Lehrplan vorgeschriebene oder übliche Tätigkeit, bei welcher der Fokus auf dem Ausbildungszweck liegt. Das Praktikum kann dabei entweder in Form eines Arbeitsverhältnisses oder in Form eines Ausbildungsverhältnisses stattfinden. Die genauen Unterschiede zwischen den beiden Varianten findest du z.B. auf der Website der WKO. Für Pflichtpraktikanten im Hotel- und Gastgewerbe ist allerdings festgelegt, dass sie nur im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt werden können.
Darüber solltest du dich informieren:
• Lehrplanbestimmungen
• Kollektivvertragszugehörigkeit des Betriebes
• Arbeitsvertrag
• Art der Tätigkeit
• Dauer (inkl. Beginn und Ende der Beschäftigung)
• Arbeitsort
• Entlohnung
• Kost und Logis (falls nötig – und: Darf dort Wäsche gewaschen werden?)
• Art der Versicherung
• Bericht / Bestätigung für die Schule
• Dienstzeugnis (sollte ggf. eingefordert werden)
Übrigens: Bevor du dich für ein Praktikum bewirbst, solltest du immer zuerst abklären, ob der Betrieb auch alle schulrechtlichen Anforderungen erfüllt.
Tipp: Für das Hotel- und Gastgewerbe ist kollektivvertraglich festgelegt, dass der Arbeitgeber spezielle Berufsbekleidung oder Uniformen unentgeltlich zur Verfügung stellen, in Stand halten und reinigen muss. Darum musst du dich also nicht kümmern.
Ferialjob
Ein Ferialjob ist kein Ausbildungsverhältnis, sondern ein ganz „normales“ befristetes Arbeitsverhältnis. Dementsprechend greifen in diesem Fall sämtliche Bestimmungen des jeweiligen Kollektivvertrags. Finanziell kannst du in etwa mit 700 bis 1.000 Euro als Entlohnung rechnen, dafür hat der Arbeitgeber aber keinerlei Verpflichtung, dich auszubilden. Was natürlich nicht bedeutet, dass du nicht trotzdem einiges lernen und an Erfahrung mitnehmen kannst.
Volontariat
Auch Volontäre können (zu Ausbildungszwecken) ein Praktikum absolvieren – allerdings ohne von Seiten der Schule dazu verpflichtet zu sein. Da das Volontariat bzw. „Schnuppern“ auf freiwilliger Basis stattfindet, besteht weder eine Arbeitspflicht noch ein Anspruch auf Entlohnung. Sinn und Zweck ist dabei, so viele Erfahrungen wie möglich zu sammeln und den Betrieb kennenzulernen.
Vorsicht! Ein Ferialjob oder Volontariat wird meist nicht als Pflichtpraktikumszeit anerkannt.
Die Unterschiede im Überblick*
ja, ein Arbeitsverhältnis im Rahmen der Ausbildung
(Der Arbeitgeber unterliegt der Ausbildungspflicht.)
ja
nein
ja
ja
nein
je nach Vereinbarung (außer es liegt eine kollektivvertragliche Regelung vor)
Im Hotel- und Gastgewerbe
basiert die Entlohnung auf der
Bemessungsgrundlage der Lehrlingsentschädigung
(im Kollektivvertrag so festgelegt).
ja
basiert auf dem jeweiligen Kollektivvertrag
nein
eventuell „Taschengeld“ (Achtung: lohnsteuerpflichtig, falls es über der Geringfügigkeitsgrenze von € 460,66/Monat liegt)
ja, wenn Entlohnung über € 460,66/Monat liegt
ansonsten nur unfallversichert
ja, wenn Entlohnung über € 460,66/Monat liegt
ansonsten nur unfallversichert
nur unfallversichert
(Es sei denn, das Taschengeld übersteigt die Geringfügigkeitsgrenze, dann vollversichert.)
ja, anteilig (wenn im Kollektivvertrag so festgelegt)
ja, anteilig (wenn im Kollektivvertrag so festgelegt)
nein
ja
ja
nein
ja, wenn das Gehalt über der Geringfügigkeitsgrenze liegt
ja, wenn das Gehalt über der Geringfügigkeitsgrenze liegt
nur falls lohnsteuerpflichtiges Taschengeld bezahlt wird
*HOGASTJOB übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Alle Angaben laut Stand Feb. 2020.
Schon gewusst? Auf HOGASTJOB findest du jede Menge spannende Praktikumsstellen. Durchklicken und gleich bewerben!
Weiterführende Informationen:
• WKO „Wissenswertes rund um das Pflichtpraktikum von Schülern“
• Sozialministerium „Rechtliche Situation von Praktikanten/Praktikantinnen in Österreich“